Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll mehr Teilhabe schaffen

Wie können digitale Angebote barrierearm gestaltet werden?

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind seit Juni 2025 verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies ist eine wichtige Grundlage für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und fördert Gleichberechtigung und Selbstbestimmung. Websites, Apps und elektronische Dokumente sollen so gestaltet werden, dass sie von Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen genutzt werden können. Konkrete Anregungen, wie digitale Angebote barrierearm gestaltet werden können und wie inklusiv KI sein kann und was Technoableism ist, gibt es unter folgenden Links:

KI und Inklusion - Wie KI-Systeme Menschen mit Behinderungen unterstützen [Podcast KI verstehen, Deutschlandfunk.de]


Technologie-Monitor: Suche & Steckbriefe zu inklusiven KI-Technologien bei der Arbeit. [ki-kompass-inklusiv.de]


Wie barrierefrei ist meine Website? [aktion-mensch.de]


Selbstlernkurs: Digitale Barrierefreiheit. [Evangelisches Medienhaus, Stuttgart]